Kosten

Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) Anfang 2022 werden sozialpädagogische Familien- und Einzelbegleitungen sowie Besuchsbegleitungen vom Kanton Zürich finanziert. Die Kostenübernahme erfolgt über eine Kostenübernahmegarantie (KÜG), welche die zuweisenden Fachpersonen (kjz, SOD) auf Basis unserer Offerte beim Kanton beantragen. Sobald die KÜG vorliegt, rechnen wir unsere Leistungen monatlich gemäss KJG-Tarif direkt mit dem Kanton Zürich ab. Für die Eltern entstehen dadurch keine Kosten.

Jugendcoachings im Auftrag der Jugendanwaltschaft sowie KOFA-Intensivabklärungen für Gerichte und KESBs werden direkt den jeweiligen Behörden in Rechnung gestellt. Diese prüfen gegebenenfalls, ob ein Elternbeitrag erhoben wird. Die Abrechnung der Jugendcoachings erfolgt monatlich, jene der KOFA-Intensivabklärungen nach Abschluss der Abklärung. Es gelten die in der Offerte vereinbarten Tarife.

Dolmetscherleistungen, die im Rahmen unserer Angebote anfallen, werden direkt mit dem Kanton oder der zuständigen Behörde abgerechnet.