Anmeldung

Anfragen nehmen wir telefonisch oder per E-Mail entgegen. In der Regel kontaktieren uns Fachpersonen der kantonalen Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz), der städtischen Sozialen Dienste (SOD), einer Jugendanwaltschaft (JugA) oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Gemeinsam klären wir, welches Angebot in welchem Umfang geeignet ist und ab wann ein Einstieg sinnvoll wäre.

Nach Klärung der Eckpunkte senden wir der zuweisenden Stelle unsere Offerte sowie unser Anmeldeformular. Dieses wird in der Regel gemeinsam mit den Eltern oder den Jugendlichen ausgefüllt und anschliessend bei uns eingereicht.

Sobald die Kostenübernahme durch die zuständige Stelle bewilligt ist, kann das Erstgespräch stattfinden.

Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) Anfang 2022 können Familien, Jugendliche und Care Leaver:innen Familien- und Einzelbegleitungen auch ohne zuweisende Fachstelle beantragen. Uns ist jedoch wichtig, dass eine Fachperson der Kinder- und Jugendhilfe den Anmeldeprozess und die Umsetzung begleitet, damit auch im Krisenfall und nach dem Abschluss eine bedarfsgerechte Unterstützung sichergestellt ist. Aufgrund dessen verweisen wir Eltern sowie schulische und therapeutische Fachpersonen für die Anmeldung an das zuständige kjz oder den SOD.

Wir nehmen nur so viele Fälle an, wie wir mit unseren verfügbaren Kapazitäten zuverlässig begleiten können.